Warntafelverordnung Italien
Es gibt gute Nachrichten für alle die mit einem Anhängerkupplung Fahrradträger Richtung Italien unterwegs sind.
Italien hat die Vorschriften zur Kennzeichnung von Fahrradträgern gelockert. Seit dem 21. Januar 2025 ist für Fahrradträger, die auf der Anhängerkupplung von Pkw, SUVs, Wohnmobilen und leichten Nutzfahrzeugen montiert sind, keine rot-weiße Warntafel mehr erforderlich. Diese Änderung wurde durch ein Dekret des italienischen Verkehrsministeriums eingeführt.
Wichtige Hinweise:
-
Gültigkeit: Die neue Regelung gilt ausschließlich für Fahrradträger, die auf der Anhängerkupplung montiert sind. Für andere Trägersysteme, wie solche an der Heckklappe oder am Dach, bleibt die Warntafelpflicht bestehen.
-
Sicherheitsanforderungen: Trotz der Lockerung müssen weiterhin bestimmte Sicherheitsvorschriften eingehalten werden:
- Das Kennzeichen des Fahrzeugs muss gut sichtbar am Fahrradträger angebracht sein.
- Die Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen des Trägers müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
- Der Träger darf maximal 30 Zentimeter pro Seite über die Fahrzeugbreite hinausragen.
Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften können Bußgelder von mindestens 87 Euro verhängt werden.
Diese Anpassung erleichtert den Fahrradtransport für Reisende nach Italien erheblich. Es ist jedoch wichtig, die genannten Sicherheitsanforderungen weiterhin zu beachten, um Strafen zu vermeiden.